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Information Warfare und IT-Sicherheit „Die militärische Nutzbarkeit von IT-Sicherheitsproblemen wird die Entwicklung effektiver ziviler Sicherheitssysteme behindern". Diese Aussage über den IT-Unsicherheitszyklus durch ein von Militärs und Geheimdiensten genutztes oder gar gefördertes Ausnutzen von Hintertüren in IT-Systemen, das wiederum zu unzuverlässigen und unsicheren IT-Systemen führt, stammt aus dem Jahr 1995 - formuliert in der TAB-Studie des FIfF für den Ausschuss für Abrüstung und Rüstungskontrolle des Deutschen Bundestages (Download 140MB). Zahlreiche Enthüllungen seither haben diese Vorhersage bestätigt. Fazit der von Edward Snowden ermöglichten Einblicke in die Cyberwar-Aktivitäten von Militärs und Diensten war, dass die NSA und andere Diente das Nervensystem unserer Informationsgesellschaft wie ein Krankheitserreger zersetzt haben.
"Die Sicherheit unserer IT-Infrastrukturen – ob kritische oder unkritische – ist
kompromittiert. Da die gezielt eingebauten Sicherheitslöcher und die mit hohem Aufwand entwickelten Cyberwaffen immer
ein unvorhergesehenes Eigenleben entwickeln, ist zuverlässig zu erwarten, dass sich an irgendeiner Stelle dieser
Infrastruktur Fehlfunktionen mit potentiell katastrophalen Auswirkungen zeigen werden" Eine Bestandsaufnahme dieser Risiken gibt es bis heute nicht. Statt an einer grundlegenden technischen Sanierung zu arbeiten, und dafür eine grundrechtskonforme rechtliche Arbeitsgrundlage herzustellen, wird bei der IT-Sicherheit mit lückenhaften, unausgereiften, vielfach widersprüchlichen und streckenweise rechtswidrigen Aktivitäten operiert. Dabei hoffen Politik und Praktiker gleichermassen, dass ihr Tun nie einer rechtlichen Prüfung unterzogen werde. Vor dem Hintergrund des "Grundrechtes auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" ein erstaunlicher Zustand. Wenn auch das Verständnis fehlen mag, so mögen zur Einordnung folgende Beiträge helfen. Beiträge:
Ingo Ruhmann, Ute Bernhardt: IT-Sicherheit und Grundrechte. Studie im Rahmen des Netzwerks Datenschutzanalyse.
Die Untersuchung relevanter Regelungen zur IT-Sicherheit im deutschen Telekommunikations- und Telemedienrecht zeigt,
dass Grundrechte missachtet, die Praxis von IT-Sicherheitsprofis und der Schutz der Daten erschwert und Konflikte mit
dem Strafrecht heraufbeschworen werden. Zum BSI:
Ingo Ruhmann, Ute Bernhardt: ZSI Die Bundesregierung will den Bock zum Gärtner machen. Computerwoche, 22.12.1989 |